Was d\u00fcrfen Sie \u2013 und was nicht? Das l\u00e4sst sich ganz einfach ausdr\u00fccken: trotz zum Teil weitreichender Befugnisse ist der Betriebsrat kein zweiter Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Aber als Sprachrohr und Vertreter der Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb besteht mindestens eine Informationspflicht seitens des Arbeitgebers gegen\u00fcber dem Betriebsrat, wenn Ma\u00dfnahmen die Belange der Arbeitnehmer betreffen. In manchen F\u00e4llen ist sogar die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich, das wird allgemein als \u201estarke Mitbestimmung\u201c bezeichnet. Wann das eine oder das andere greift, ist ebenfalls im BetrVG geregelt. Was will der Arbeitgeber vom Betriebsrat \u2013 und was nicht? Falls die Gr\u00fcndung des Betriebsrates doch nicht so einvernehmlich gelaufen ist, dann will der Arbeitgeber nichts von Ihnen, l\u00e4sst Sie links liegen und erkl\u00e4rt Ihnen bei jeder Gelegenheit, dass Sie ihn nur sein Geld kosten. Wenn er aber erkennt, dass Sie durch die Kenntnisse, die Sie sich inzwischen angeeignet haben, einen kompetenten Ansprechpartner f\u00fcr ihn darstellen, mit dem er Ver\u00e4nderungen im Betrieb quasi \u201eauf Augenh\u00f6he\u201c besprechen kann, dann wird er es sch\u00e4tzen, dass er sich in solchen F\u00e4llen nur mit einem Partner besprechen kann, zum Teil auch muss. Was der Arbeitgeber gar nicht sch\u00e4tzt, wenn sich der Betriebsrat zu einem grunds\u00e4tzlichen \u201eNein-Sager\u201c entwickelt, weil ja scheinbar alle Ver\u00e4nderungen nur auf eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer hinauslaufen. Die n\u00e4chste Eskalationsstufe in diese Richtung erreicht der Betriebsrat mit st\u00e4ndigen juristischen Drohungen. Arbeitsrecht und das BetrVG sind komplexe Werke, aber sie ersetzen nicht das eigene Denken des Betriebsrates in der Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs. Das ist schlie\u00dflich seine Aufgabe \u2013 nicht mehr aber auch nicht weniger. Was wollen die Arbeitnehmer vom Betriebsrat? Wenn Sie nicht aufpassen: grunds\u00e4tzlich alles. Gehen Sie die Arbeit als Betriebsrat mit dem notwendigen Augenma\u00df und einer gewissen Neutralit\u00e4t an, sonst haben Sie sich schnell alle einzelnen Sorgen zu Ihrem Thema gemacht. Auch eine gesunde Skepsis kann Sie davor bewahren, aufgrund eines verst\u00e4ndlicherweise subjektiv ge\u00e4u\u00dferten Sachverhalts vorschnell zu Schuldzuweisungen zu gelangen, die sich sp\u00e4ter als falsch herausstellen. Was will ich selbst als Betriebsrat? Wenn Sie nicht ausschlie\u00dflich aus Gr\u00fcnden des erweiterten K\u00fcndigungsschutzes Betriebsrat geworden sind, dann werden Sie schnell feststellen, dass Ihnen diese Arbeit einen viel weiteren Horizont \u00f6ffnet, als es Ihnen ausschlie\u00dflich an Ihrem Arbeitsplatz m\u00f6glich war. Sind Sie der kompetente und konstruktive Ansprechpartner f\u00fcr den Arbeitgeber, dann k\u00f6nnen Sie w\u00e4hrend und nach Ihrer Zeit als Betriebsrat f\u00fcr Ihren Arbeitgeber ein noch wertvollerer Mitarbeiter sein. Also keine Spur von Karrierebremse oder was man sonst so als Argument h\u00f6rt, was gegen eine T\u00e4tigkeit als Betriebsrat spricht. Niemand verlangt von Ihnen, dass Sie sich selbstlos als Betriebsrat engagieren. Sehen Sie es auch zum eigenen Vorteil als eine Chance der pers\u00f6nlichen Weiterentwicklung an.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
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